NIS2 – Beratung – Umsetzung mit HR Controls
Am 06.12.2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem fallen etwa c. 30.000 Unternehmen unter die Aufsicht des BSI uns müssen strenge Vorgaben im Kontext der Cybersicherheit einhalten.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von dem NIS2-Umsetzungsgesetz betroffen ist, oder wissen nicht, wie Sie die Anforderungen umsetzen sollen? Die neuen gesetzlichen Vorgaben stellen viele Organisationen vor Herausforderungen: Komplexe regulatorische Anforderungen, Angst vor hohen Kosten und fehlende Expertise erschweren die Konformität. Von HR Controls erhalten Sie eine umfassende NIS2-Beratung – angefangen bei der Betroffenheitsanalyse bis hin zur pragmatischen Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts.
✔️ Klare Einschätzung Ihrer Betroffenheit und Konformität
✔️ Individueller Fahrplan für die Umsetzung aller Anforderungen
✔️ Prüfungen durch das BSI bestehen & Sanktionen verhindern
Viele Unternehmen kämpfen mit der Komplexität der europäischen und nationalen Gesetzgebung, wie beim NIS-2-Umsetzungsgesetz. Dabei entstehen zentrale Fragen:
- Welche Bereiche des Unternehmens sind betroffen?
- Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um konform zu sein?
- Reichen unsere bereits getroffenen Maßnahmen aus?
Unsicherheit und Unklarheit prägen den Alltag der Verantwortlichen. Dazu kommt die Angst vor empfindlichen Strafen, wenn die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt werden. Diese Probleme entstehen meist aus fehlender Transparenz, mangelndem Überblick über die eigenen Absicherungsprozesse oder einer unzureichenden Priorisierung der Maßnahmen.
Bußgelder, Reputationsverlust, Geschäftsrisiken: Die Folgen von NIS2-Verstößen
Die fortschreitende Digitalisierung erhöht das Angriffspotenzial und fordert ein angemessenes Sicherheitsniveau. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz wurde der Schutz für bestimmte Einrichtungen und Sektoren erweitert, um potenzielle Bedrohungen effektiv zu minimieren und ein EU-weit einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Das Gesetz enthält:
- Vorgaben zur Identifizierung und Registrierung betroffener Einrichtungen
- die Pflicht zur Meldung von Angriffen und zur Mitteilung an Betroffene
- eine Nachweispflicht umgesetzter Maßnahmen
Auch auf Überprüfungen durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und weitere Institutionen müssen sich betroffene Unternehmen einstellen, denn das Gesetz beinhaltet die Erweiterung entsprechender Befugnisse. Werden die Anforderungen von NIS2 im Unternehmen nicht rechtzeitig umgesetzt, drohen schwerwiegende Konsequenzen.
Langfristige Folgen bei Nichteinhaltung:
- Hohe Bußgelder: Finanzielle Belastungen durch gesetzliche Verstöße.
- Reputationsverlust: Eingeschränktes Vertrauen von Partnern und Kunden.
- Geschäftsrisiken: Unzureichende Sicherheitsstandards erhöhen die Gefahr von Cyberangriffen.
- Wettbewerbsnachteile: Fehlende Compliance kann Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen.
