Externe Fachkraft für Hinweisgeberschutz

Hinweise sicher entgegennehmen. Vertraulich bearbeiten. Unternehmen schützen.

Mit HRC erhalten Unternehmen professionelle Unterstützung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Als externe Fachkraft für Hinweisgeberschutz unterstützen wir Sie beim Aufbau und Betrieb einer zuverlässigen internen Meldestelle.

Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Die Aufgaben einer solchen Meldestelle können auch auf einen externen Dritten übertragen werden.

Ihre externe Meldestelle mit HRC

HRC übernimmt die operative Betreuung Ihrer internen Meldestelle und schafft einen vertraulichen, strukturierten und professionellen Meldeprozess.

Dabei achten wir insbesondere auf die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und die fachgerechte Bearbeitung von Hinweisen.

Unsere Leistungen

  • Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle
  • Bereitstellung geeigneter Meldewege
  • Entgegennahme und Dokumentation von Hinweisen
  • Vertrauliche Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
  • Prüfung eingehender Meldungen auf Plausibilität und Zuständigkeit
  • Durchführung bzw. Koordination erforderlicher Folgemaßnahmen
  • Unterstützung bei internen Untersuchungen
  • Weiterleitung an zuständige interne oder externe Stellen, soweit erforderlich
  • Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
  • Dokumentation und sichere Aufbewahrung der Meldungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Beratung von Geschäftsführung und Verantwortlichen
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden

Interne Meldestellen müssen geeignete Meldekanäle anbieten; Meldungen müssen grundsätzlich in Textform und mündlich möglich sein. Zudem gelten besondere Anforderungen an den Zugriff auf Meldungen und die Vertraulichkeit der Identitäten.

Warum eine externe Fachkraft?

Die Übertragung der internen Meldestelle auf einen externen Dienstleister kann Unternehmen organisatorisch entlasten und gleichzeitig eine unabhängige Bearbeitung unterstützen. Das HinSchG erlaubt ausdrücklich, einen Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle zu betrauen.

Ihre Vorteile:

✓ Unabhängig
Hinweise werden außerhalb der direkten Unternehmenshierarchie bearbeitet.

✓ Vertraulich
Der Schutz der Identität hinweisgebender Personen steht im Mittelpunkt.

✓ Professionell
Strukturierte Prozesse für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen.

✓ Entlastung
Ihre Mitarbeitenden und die Geschäftsführung werden bei der organisatorischen Umsetzung unterstützt.

✓ Rechtssicher organisiert
Die Meldeprozesse werden an den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgerichtet.

Hinweisgeberschutz als Bestandteil moderner Compliance

Ein professionelles Hinweisgebersystem bietet Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit. Es schafft auch eine Möglichkeit, mögliche Rechtsverstöße, Missstände und Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen.

HRC unterstützt Sie dabei, eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für Hinweisgeber zu schaffen und gleichzeitig die Interessen Ihres Unternehmens zu schützen.

HRC – Ihre externe Meldestelle

Vertraulich. Unabhängig. Professionell.

Lassen Sie Ihre interne Meldestelle professionell durch HRC betreuen und schaffen Sie klare Strukturen für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hinweisen.