NIS2-Richtlinie
Neue Anforderungen an die Cybersicherheit – HRC unterstützt Sie bei der Umsetzung.
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) stellt erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen und Organisationen. Ziel ist es, Netz- und Informationssysteme besser gegen Cyberangriffe, Ausfälle und andere Sicherheitsrisiken zu schützen.
HRC unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen zu verstehen, den eigenen Sicherheitsstatus zu bewerten und notwendige Maßnahmen strukturiert umzusetzen.
Was fordert NIS2?
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Risikomanagement für die Cybersicherheit
- Schutz von Netzwerken und Informationssystemen
- Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Backup- und Wiederherstellungskonzepte
- Notfall- und Krisenmanagement
- Sicherheitsmaßnahmen für Lieferketten und Dienstleister
- sichere Entwicklung und Wartung von IT-Systemen
- Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Verschlüsselung und weitere Schutzmaßnahmen
- Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle
- regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet betroffene Einrichtungen unter anderem zur Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger technischer, operativer und organisatorischer Maßnahmen zur Beherrschung von Cybersicherheitsrisiken. NIS2-Richtlinie – EUR-Lex
Wer kann betroffen sein?
NIS2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und Organisationen erheblich. Entscheidend sind unter anderem Branche, Größe und Art der erbrachten Dienstleistungen.
Betroffen sein können beispielsweise Unternehmen aus Bereichen wie:
- Energie
- Verkehr
- Banken und Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheit
- Trinkwasser und Abwasser
- digitale Infrastruktur
- IT- und digitale Dienste
- öffentliche Verwaltung
- bestimmte Bereiche der Produktion
- Post- und Kurierdienste
- Lebensmittel
- Forschung
Ob ein konkretes Unternehmen tatsächlich unter die NIS2-Vorgaben fällt, sollte anhand der individuellen Unternehmensdaten und der nationalen Umsetzung geprüft werden.
NIS2-Check durch HRC
HRC unterstützt Sie bei einer strukturierten Bestandsaufnahme:
1. Betroffenheit prüfen
Ist Ihr Unternehmen von den NIS2-Anforderungen erfasst?
2. Ist-Zustand analysieren
Welche Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse bestehen bereits?
3. Risiken identifizieren
Wo bestehen technische oder organisatorische Schwachstellen?
4. Maßnahmen planen
Welche Verbesserungen sind erforderlich und welche Priorität haben sie?
5. Umsetzung begleiten
HRC unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung und Dokumentation.
6. Sicherheit kontinuierlich weiterentwickeln
Cybersecurity wird regelmäßig überprüft und an neue Risiken angepasst.
Verantwortung der Geschäftsleitung
NIS2 stärkt auch die Verantwortung der Unternehmensleitung für das Cybersecurity-Risikomanagement. Die Geschäftsleitung muss sich mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen auseinandersetzen und deren Umsetzung überwachen.
Damit wird IT-Sicherheit zu einer strategischen Aufgabe der Unternehmensführung und nicht ausschließlich zu einem technischen Thema der IT-Abteilung.
NIS2 und Ihr Unternehmen
HRC verbindet IT-Sicherheitsberatung, Risikoanalyse, IT-Dokumentation und organisatorische Maßnahmen, um Unternehmen bei der Entwicklung einer belastbaren Sicherheitsstruktur zu unterstützen.
Unser Ziel: Aus gesetzlichen Anforderungen konkrete, verständliche und umsetzbare Maßnahmen machen.
HRC – NIS2 professionell umsetzen
Risiken erkennen. Anforderungen verstehen. Cybersecurity stärken.
Lassen Sie Ihren aktuellen Sicherheitsstand prüfen und erfahren Sie, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll und erforderlich sind.
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
- EU-Richtlinie 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie)
- EU-Richtlinie 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie)
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie
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