NIS-2 Konformität inklusive BSI-Registrierung in 8 Schritten
SCHRITT 1: Zuständigkeiten festlegen
- Benennen Sie intern oder extern eine zentrale Ansprechperson für NIS-2 (z. B. ISB/IT-Leitung) plus Vertretung.
- Legen Sie fest, wer im Ernstfall meldet, wer freigibt und wer kommuniziert.
(Hinweis: Die Geschäftsleitung hat die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung.)
SCHRITT 2: Audit auf durchführen (als verbindlicher Startpunkt)
- Führen Sie das Audit auf durch.
- Nutzen Sie das Ergebnis als „To-do-Liste“ und Fahrplan für die Umsetzung.
- Hier haben Sie die erforderlichen Stammdaten (Unternehmensdaten, Kontaktstelle, Zuständigkeiten) erarbeitet, die Sie im BSI-Portal hinterlegen..
SCHRITT 3: BSI-Registrierung organisatorisch und technisch vorbereiten
- Nutzen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung des BSI.
- Beantragen Sie „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) vor Ihrer BSI-Registrierung (ELSTER-basierter Zugang).
- Registrierung sie sich anschließend beim BSI (seit 6.1.2026 möglich).
SCHRITT 4: Registrierung beim BSI durchführen
- Schrittfolge laut BSI: erst MUK, dann Registrierung im BSI-Verfahren.
- Nach Registrierung: Zuständigkeiten und Kontaktwege intern kommunizieren (wer ist „BSI-Kontakt“?).
SCHRITT 5: Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle fest einführen
- Schrittfolge des Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle einführen.
- Zuständigkeiten und Kontaktwege intern kommunizieren.
SCHRITT 6: Umsetzungsmaßnahmen aus dem Onlineaudit abarbeiten
- Setzen Sie die im Audit definierten Maßnahmen um (Risikomanagement, Incident-Handling, Backups/Business Continuity, Lieferkette usw.).
SCHRITT 7: Geschäftsleitung und Schlüsselrollen briefen
- Kurzes, klares Management-Briefing: Verantwortlichkeiten, Eskalationswege, Meldefristen, Entscheidungspunkte.
- Wiederkehrender Termin (z. B. monatlich/vierteljährlich) zur Statusabfrage der Umsetzung.
SCHRITT 8: „Betrieb“ sicherstellen (Routine statt Projekt)
- Halten Sie Zuständigkeiten, Kontaktlisten und Meldeabläufe aktuell.
- Stellen Sie sicher, dass Onboarding/Offboarding von Mitarbeitern und Dienstleistern Ihre Sicherheitsorganisation nicht aushebelt.
- Die Konformitätserklärung gilt 12 Monate und kann jedes Jahr beantragt werden.
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