NIS-2 Konformität inklusive BSI-Registrierung in 8 Schritten

SCHRITT 1: Zuständigkeiten festlegen

  • Benennen Sie intern oder extern eine zentrale Ansprechperson für NIS-2 (z. B. ISB/IT-Leitung) plus Vertretung.
  • Legen Sie fest, wer im Ernstfall meldet, wer freigibt und wer kommuniziert.
    (Hinweis: Die Geschäftsleitung hat die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung.) 

SCHRITT 2: Audit auf durchführen (als verbindlicher Startpunkt)

  • Führen Sie das Audit auf durch.
  • Nutzen Sie das Ergebnis als „To-do-Liste“ und Fahrplan für die Umsetzung.
  • Hier haben Sie die erforderlichen Stammdaten (Unternehmensdaten, Kontaktstelle, Zuständigkeiten) erarbeitet, die Sie im BSI-Portal hinterlegen..

SCHRITT 3: BSI-Registrierung organisatorisch und technisch vorbereiten

  • Nutzen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung des BSI.
  • Beantragen Sie „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) vor Ihrer BSI-Registrierung (ELSTER-basierter Zugang). 
  • Registrierung sie sich anschließend beim BSI (seit 6.1.2026 möglich). 

SCHRITT 4: Registrierung beim BSI durchführen

  • Schrittfolge laut BSI: erst MUK, dann Registrierung im BSI-Verfahren. 
  • Nach Registrierung: Zuständigkeiten und Kontaktwege intern kommunizieren (wer ist „BSI-Kontakt“?).

SCHRITT 5: Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle fest einführen

  • Schrittfolge des Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle einführen. 
  • Zuständigkeiten und Kontaktwege intern kommunizieren.

SCHRITT 6: Umsetzungsmaßnahmen aus dem Onlineaudit abarbeiten

  • Setzen Sie die im Audit definierten Maßnahmen um (Risikomanagement, Incident-Handling, Backups/Business Continuity, Lieferkette usw.).

SCHRITT 7: Geschäftsleitung und Schlüsselrollen briefen

  • Kurzes, klares Management-Briefing: Verantwortlichkeiten, Eskalationswege, Meldefristen, Entscheidungspunkte. 
  • Wiederkehrender Termin (z. B. monatlich/vierteljährlich) zur Statusabfrage der Umsetzung.

SCHRITT 8: „Betrieb“ sicherstellen (Routine statt Projekt)

  • Halten Sie Zuständigkeiten, Kontaktlisten und Meldeabläufe aktuell.
  • Stellen Sie sicher, dass Onboarding/Offboarding von Mitarbeitern und Dienstleistern Ihre Sicherheitsorganisation nicht aushebelt.
  • Die Konformitätserklärung gilt 12 Monate und kann jedes Jahr beantragt werden.