Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 änderte sich auch das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten. Seither sind wir nicht mehr nur für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Wir beraten, unterrichten und überwachen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzrechts.
Wir sind damit die erste Anlaufstelle, intern als auch extern, wenn es um datenschutzrechtliche Fragestellungen eines Unternehmens geht. Wir unterstützen den Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch den Betriebsrat und stehen extern für Kunden, Lieferanten oder Vertragspartner zur Verfügung. Wir arbeiten übrigens weisungsfrei, sind aber gleichzeitig auch nicht weisungsbefugt. Dies sind nur die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Um effizient arbeiten zu können, ist daher eine gute Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und uns unerlässlich.
Außerdem fungieren wir als „verlängerter Arm“ der zuständigen Aufsichtsbehörde und sichern so die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Sie stehen bei Anfragen, Kontrollen und für vorherige Konsultationen bei riskanten Verarbeitungen als Ansprechpartner der Aufsichtsbehörden zur Verfügung.
